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Pflegereform im Ausblick: Was plant der Gesetzgeber für die Zukunft?

  • 11. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Die Kosten in der Pflege steigen kontinuierlich, weshalb das Bundesministerium für Gesundheit an einer grundlegenden Strukturreform arbeitet. Der aktuelle Entwurf des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sorgt in der Fachwelt und bei Betroffenen für intensive Diskussionen. Da es sich derzeit um Pläne handelt, ist noch nichts final beschlossen – dennoch zeichnen sich grundlegende Weichenstellungen für die kommenden Jahre ab.


Das geplante „Entlastungsbudget“ ab 2027

Ein Kernstück der Reformpläne ist die Einführung eines einheitlichen Entlastungsbudgets, welches das bisherige Pflegegeld in seiner jetzigen Form ablösen könnte.

  • Die Idee: Bisher nebeneinander existierende Leistungsansprüche (wie Pflegegeld, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) sollen in einem großen Budget zusammengefasst werden. Das soll die Nutzung auf den ersten Blick flexibler machen.

  • Die Kehrseite: Kritiker und Sozialverbände warnen vor Kürzungen durch die Hintertür. Wer künftig Teile des Budgets für Ersatz- oder Tagespflege aufwendet, dem stünde im Umkehrschluss weniger Geld für die laufende, selbst organisierte häusliche Pflege zur Verfügung.


Strengere Kriterien bei der Einstufung in Pflegegrade

Der Entwurf sieht außerdem vor, die Schwellenwerte bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst anzuheben. Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssten Antragsteller künftig eine höhere Punktzahl im Begutachtungsassessment erreichen. Für den Einstieg in den Pflegegrad 1 würde die Grenze beispielsweise von 12,5 auf 15 Punkte steigen. Dies würde den Zugang zu professionellen Hilfen für Menschen mit beginnendem Hilfsbedarf erschweren.


Was sollten Pflegebedürftige jetzt tun?

Da die Reform derzeit noch verhandelt wird, bleiben alle bestehenden Leistungsbeträge (Pflegegeld und Sachleistungen) unverändert auf dem aktuellen Stand. Eine reguläre Erhöhung oder Anpassung an die Inflation ist gesetzlich erst wieder für das Jahr 2028 vorgesehen. Betroffene Familien müssen aktuell akut nichts unternehmen, sollten die politischen Entwicklungen jedoch aufmerksam verfolgen.

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