
Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Reutlingen
Zeit für die schönen Momente des Lebens
Ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu führen, bedeutet auch, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und den Alltag abwechslungsreich zu gestalten. Oftmals fehlt pflegenden Angehörigen im dichten Pflegealltag jedoch die Zeit für gemeinsame Freizeitaktivitäten, Besorgungen oder einfach ein gutes Gespräch.
Mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen des Achalm Pflegeservices in Reutlingen bringen wir Lebensfreude und Abwechslung in Ihren Alltag. Wir sind für Sie da und verbringen ein paar Stunden des Tages ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Ob anregende Beschäftigung oder tatkräftige Unterstützung: Unsere herzlichen Teams begleiten Sie direkt vor Ort in Reutlingen, Eningen, Pfullingen und Umgebung – stets auf Augenhöhe und mit viel Zeit im Gepäck.
Unsere Betreuungsleistungen: Ganz nach Ihren Wünschen
Jeder Mensch hat andere Vorlieben und Bedürfnisse. Deshalb gestalten wir unsere gemeinsame Zeit flexibel und individuell. Zu unseren Angeboten gehören unter anderem:
Gemeinsame Spaziergänge
Frische Luft schnappen und die Natur in der Region Reutlingen genießen.
Gemeinsames Kochen & Backen
Lieblingsrezepte aufleben lassen und Mahlzeiten in vertrauter Runde zubereiten.
Unterstützung beim Einkaufen
Begleitung zum Supermarkt, zum Wochenmarkt oder das Erledigen von kleinen Besorgungen.
Begleitung zu Veranstaltungen und Terminen
Gemeinsame Besuche von kulturellen Events, Kaffeenachmittagen, Arztterminen oder Behörden.
Unterhaltung & Aktivierung
Vorlesen aus der Tageszeitung oder Büchern, gemeinsame Gesellschaftsspiele oder einfach ein vertrauensvolles Gespräch bei einer Tasse Kaffee.
Finanzierung und Abrechnung mit der Pflegekasse (SGB XI)
Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt verschiedene Budgets bereit, damit Sie diese wertvolle Unterstützung nicht komplett selbst finanzieren müssen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Bereits ab Pflegegrad 1 steht jedem Pflegebedürftigen ein gesetzlicher Entlastungsbetrag von 131,00 € pro Monat zu. Dieses Budget ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen. Wir rechnen diesen Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
2. Der Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI)
Reicht der monatliche Entlastungsbetrag nicht aus, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusätzlich den sogenannten Umwandlungsanspruch nutzen. Hierbei können bis zu 40 % des nicht genutzten ambulanten Sachleistungsbetrags in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewidmet werden. So lässt sich das monatliche Budget für Betreuung deutlich erhöhen.
3. Abrechnung als Privatleistung
Sollte kein Pflegegrad vorliegen oder die Budgets der Pflegekasse bereits ausgeschöpft sein, können Sie unsere Betreuungsangebote jederzeit als flexible Privatleistung buchen. Die genauen, aktuellen Sätze des Bundesgesundheitsministeriums dienen hierbei als transparente Grundlage für unsere Leistungsvereinbarung.
Gemeinsam statt einsam – Jetzt unverbindlich beraten lassen
Möchten Sie oder Ihr Angehöriger ein paar gesellige Stunden verbringen oder Ihre Ansprüche auf den Entlastungsbetrag optimal nutzen? Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch am Oskar-Kalbfell-Platz.
