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Händchen halten

Alltagsorganisation & Haushaltsführung in Reutlingen

Ihre helfende Hand im Alltag

Ein wenig Unterstützung im Alltag – wer wünscht sich das nicht? Die eigene Wohnung ist ein Ort voller Erinnerungen und Geborgenheit. Doch im Alter, bei nachlassenden Kräften oder durch eine Erkrankung können die täglichen Aufgaben im Haushalt zunehmend zu einer Belastung werden.

Der Achalm Pflegeservice in Reutlingen steht Ihnen tatkräftig zur Seite. Mit unserer professionellen Alltagsorganisation und Haushaltsführung sorgen wir dafür, dass Ihr Zuhause sauber, ordentlich und gemütlich bleibt. Wir begegnen unseren Klienten stets auf Augenhöhe und unterstützen Sie genau dort, wo Sie Hilfe benötigen. Unser Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu bewahren und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten. Direkt am Oskar-Kalbfell-Platz verwurzelt, sind unsere herzlichen Teams in Reutlingen, Pfullingen, Eningen und den umliegenden Gemeinden für Sie da.

Unsere Hilfen im Haushalt im Überblick

Unsere hauswirtschaftliche Versorgung passt sich ganz Ihren individuellen Gewohnheiten und Bedürfnissen an. Wir unterstützen Sie verlässlich bei den Verrichtungen des täglichen Lebens:

 

Einkaufen & Besorgungen

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung des Wocheneinkaufs, besorgen Lebensmittel oder holen wichtige Besorgungen für Sie ein.

Kochen & Mahlzeiten

Wir helfen bei der Zubereitung von warmen oder kalten Mahlzeiten direkt in Ihrer Küche – ganz nach Ihren Wünschen.

Reinigen der Wohnung

Wir sorgen für Sauberkeit in Ihren Wohnräumen, übernehmen das Staubsaugen, Wischen und das Freihalten der Oberflächen.

 

Spülen & Küchenordnung

Nach den Mahlzeiten kümmern wir uns um das Abspülen des Geschirrs und das Aufräumen der Küche.

 

Waschen & Wäschepflege

Wir übernehmen das Waschen der Kleidung und der Bettwäsche, das Aufhängen sowie das anschließende Zusammenlegen.

Finanzierung der hauswirtschaftlichen Versorgung

Die Kosten für unsere Alltagsorganisation und Haushaltsführung müssen Sie nicht zwingend selbst tragen. Es stehen Ihnen verschiedene Wege der Finanzierung über die Pflegeversicherung zur Verfügung:

Abrechnung über die Pflegekasse (SGB XI)

  • Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Bereits ab Pflegegrad 1 steht jedem Pflegebedürftigen ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von 131,00 € pro Monat zu. Dieses Budget kann ideal für unsere Hilfen im Haushalt eingesetzt werden.

  • Ambulante Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI): Ab Pflegegrad 2 können die Leistungen der Haushaltsführung auch flexibel über die Pflegesachleistungen der Pflegekasse abgerechnet werden.

Finanzierung als Privatleistung

Sollte kein Pflegegrad vorliegen oder das Budget der Pflegekasse bereits ausgeschöpft sein, können Sie alle hauswirtschaftlichen Hilfen unkompliziert als Privatleistung in Anspruch nehmen. Diese können zudem steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Kontaktieren Sie uns!

Möchten Sie Unterstützung bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen zur Abrechnung mit der Pflegekasse? Wir beraten Sie unverbindlich und individuell.

07121 907 15 25

Anrede

FAQ zu unseren Hilfen im Haushalt

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