top of page

Pflege-Änderungen 2026: Was das neue BEEP-Gesetz für Familien bedeutet

  • 11. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie in der häuslichen Pflege

Zum 1. Januar 2026 ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (kurz: BEEP-Gesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers ist es, pflegende Angehörige spürbar zu entlasten und bürokratische Hürden abzubauen. Drei wesentliche Änderungen sollten Betroffene jetzt kennen, um keine finanziellen Ansprüche zu verlieren.


 1. Neue Ausschlussfrist bei der Verhinderungspflege

Eine der wichtigsten Neuregelungen betrifft die rückwirkende Abrechnung der Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson). Bisher konnten Leistungen bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Seit dem 01.01.2026 gilt eine strikte Frist: Leistungen können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden.

  • Beispiel: Leistungen aus dem Jahr 2026 können maximal bis zum 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ältere Ansprüche verfallen unwiderruflich.

  • Tipp: Reichen Sie Quittungen und Anträge zur Ersatzpflege künftig immer zeitnah ein.


2. Längere Weiterzahlung des Pflegegeldes bei Klinikaufenthalten

Muss ein Pflegebedürftiger ins Krankenhaus oder in eine Reha-Einrichtung, gab es bisher eine strikte zeitliche Begrenzung für das Pflegegeld. Ab 2026 wird das Pflegegeld nun für bis zu acht Wochen (statt wie bisher nur vier Wochen) voll weitergezahlt. Auch die Rentenbeiträge für die pflegende Kasse werden für diesen Zeitraum weiter übernommen. Damit wird honoriert, dass Angehörige auch während eines Klinikaufenthalts oft die Betreuung und Begleitung sichern.


3. Entlastung bei den verpflichtenden Beratungseinsätzen

Für Pflegegeldempfänger wurden die Pflichttermine nach § 37.3 SGB XI entschlackt. Um Kürzungen des Pflegegeldes zu vermeiden, sind in den höheren Pflegegraden 4 und 5 nicht mehr vier, sondern nur noch zwei Beratungstermine pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch können Betroffene zusätzliche Termine kostenfrei abrufen, verpflichtend sind sie jedoch nicht mehr.

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page